Unser Wohnort Rosien liegt inmitten einer Auenlandschaft im unteren Mittellauf der Elbe, die 567,6 km² groß ist. Einem Zungenbrecher kommt die offizielle Bezeichnung gleich, die seit dem Jahr 2002 „Niedersächsisches Biosphärenreservat Elbtalaue“ lautet. Damals hat man das besondere Fleckchen Erde zum Biosphärenreservat erklärt, und zwar erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes.

Jahrtausendelang ist der Landstrich eine ungebändigte, unwegsame und kaum besiedelte Gegend mit verzweigten Elbarmen, Sümpfen, Mooren und Auewäldern gewesen, die immer wieder von Hochwasser und Überflutungen betroffen gewesen ist. Heute ist die Elbtalaue eines der bedeutendsten Vogelbrut- und Rastgebiete Niedersachsens. Rund 150 Arten leben und brüten hier, darunter viele Gefährdete wie etwa der Weißstorch. Auch der Elbebiber, der europaweit weitgehend ausgerottet galt, ist dort heimisch geworden.
Darüber hinaus gehört unsere neue Heimat zu einer der größten naturnahen Flusslandschaften Deutschlands, die sich mit einer Gesamtfläche von 2.823 km² immerhin über fünf Bundesländer erstreckt: von Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bis nach Schleswig-Holstein. 1997 hat die UNESCO das Gebiet von der sächsischen Grenze elbabwärts bis unterhalb Lauenburg zum Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“ erklärt.

Mehr als vier Jahrzehnte ist der Landstrich allerdings, gewissermaßen, ein Nachzügler gewesen, was der Natur zum Vorteil gereichen sollte. Obwohl die Amerikaner das Gebiet eingenommen und die Briten es nach Ende des Zweiten Weltkrieges kontrolliert haben, wurde es aus praktischen Überlegungen – mit der Elbe war eine natürliche Grenze gegeben – am 30. Juni 1945 der Sowjetischen Besatzungszone, dem Vorläufer der 1949 gegründeten DDR, zugeschlagen. Eine schicksalhafte Entwicklung für die Bewohner von Amt Neuhaus, die nun dem Land Mecklenburg-Vorpommern zugehören sollten. Traditionell aber sind sie mit Hannover und teilweise auch mit dem welfischen Königshaus verbunden gewesen.

Dem nicht genug. Aufgrund seiner exponierten Lage an der deutsch-deutschen Grenze wurde der Landstrich 1952 zum Sperrgebiet erklärt. Menschen wurden aus ihren Häusern und von ihren Höfen vertrieben und zwangsumgesiedelt; Wachtürme, Stacheldrahtzäune und Schutzstreifen errichtet, in denen fortan Posten Tag und Nacht patrouillierten. Nach 1961 wurden die Grenzbefestigungen verstärkt und ein 3,30 Meter hoher Metallgitterzaun gebaut, der den Blick auf die Elbe verstellte.
Hundi und ich ziehen in eine Idylle; freilich eine mit Rissen und Altlasten – und mit einer wechselhaften Geschichte, von der auch meine Familie betroffen gewesen ist.
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So schaut’s aus, wenn ich gebrieft werde.
Mit freundlichen Grüßen Michael v. Seydlitz Spenerstraße 23 | 10557 Berlin Tel.: (+49) 176 411 610 33Mail: seydlitzm@yahoo.com
Ich finde das toll und freue mich über weitere Beiträge 🙂
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